Zwölftes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
Anpassung des Verfahrens zur Vergütung von Tabakzoll für Tabakerzeugnisse, die ausgeführt werden und nicht zum Verbleib in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft bestimmt sind an die Veredelungsrichtlinie des EG-Rates: Aufhebung der Tabakzollvergütungs-Ordnung und damit Streichung der Zollvergütung für ausgeführte Tabakerzeugnisse, Einführung der Zollentlastung über den zollrechtlichen aktiven Veredelungsverkehr<br /> Bezug: Richtlinie des EG-Rates vom 4. März 1969 (ABl. L 58 S. 1)