Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (G-SIG: 00020052)
<b>Inhalt:</b> Einschränkung der Möglichkeiten für Berufssoldaten, die als Soldaten ein Studium oder eine Fachausbildung erhalten haben, jederzeit ihre Entlassung verlangen zu können. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Auf Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt worden sind und die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31.3.78 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufssoldat/Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes * Hochschule der Bundeswehr/Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes * Fachhochschule der Bundeswehr/Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes