Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (G-SIG: 11020383)
<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP I27 <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind von 100 DM auf 130 DM zum 1. Juli 1990, klarstellende Änderungen, die sich in der Praxis als notwendig erwiesen haben; Änderung versch. §§ des Bundeskindergeldgesetzes, Neufassungsermächtigung; Änderung § 61 Beamtenversorgungsgesetz und § 59 Soldatenversorgungsgesetz. Die Erhöhung des Kindergeldes erfordert Bundesmittel von 420 Mio. DM im Jahre 1990 und von je 840 Mio. DM in den folgenden Jahren, die klarstellenden Änderungen des Gesetzes haben geringe Kosten zur Folge. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kindergeld/Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind * Beamtenversorgungsgesetz/Änd. § 61 BeamtVG betr. Kindergeld * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. § 59 SVG betr. Kindergeld