Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Aufnahme von zehn Positionen auf Grund neu zugelassener Arzneimittel in Anlage 1 der Verordnung, Änderung der Anlage 2 hinsichtlich einer Anpassung an das EU-Recht zur Festlegung von Rückstandshöchstmengen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs