Zwölf autofreie Sonntage im Jahr (G-SIG: 10002148)
Erlaß eines gesetzlichen Fahrverbots an zwölf Sonntagen eines jeden Jahres für alle motorisierten Individualverkehrsmittel; Ausnahmeregelungen analog der Sonntagsfahrverbote von 1973
Erlaß eines gesetzlichen Fahrverbots an zwölf Sonntagen eines jeden Jahres für alle motorisierten Individualverkehrsmittel; Ausnahmeregelungen analog der Sonntagsfahrverbote von 1973