Zwischenlagerung der Castoren mit verglasten radioaktiven Abfällen aus La Hague
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist juristisch eindeutig, dass die fünf Castoren mit verglasten radioaktiven Abfällen aus La Hague nach dem durch das Standortauswahlgesetz geänderten § 9a des Atomgesetzes nicht mehr im Zwischenlager Gorleben, sondern nur an Standortzwischenlagern bei Atomkraftwerken zwischengelagert werden dürfen (bitte mit Erläuterung/Begründung; vgl. hierzu die im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace erstellte Kurzanalyse, über die die Süddeutsche Zeitung am 16. Januar 2014 in dem Artikel "Castoren vor Gorleben" berichtete), und falls ja, wann wird der beim Bundesamt für Strahlenschutz vorliegende, diese fünf Behälter betreffende Antrag, den die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und die Brennelementlager Gorleben GmbH mit Schreiben vom 2. Februar 2012 bzw. 10. Februar 2012 für den Transport und die Zwischenlagerung ins bzw. im Zwischenlager Gorleben gestellt haben, voraussichtlich abgelehnt (bitte ebenfalls mit Erläuterung)?