Zwischenbilanz des neuen Urhebervertragsrechts (2002) (G-SIG: 15010891)
Nutzen der Novellierung des Urhebervertragsrechts vom 22. März 2002, Veränderung der ökonomischen Situation von Künstlern und Urhebern, Kostenentwicklung für urheberrechtlich geschützte Werke, Entstehen von gemeinsamen Vergütungsregeln für Branchen