Zweiundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
<p>Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten</p>
<p>Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten</p>