Zweiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (52. Anrechnungsverordnung - 52. AnrV)
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten