Zweiunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 44, 69b StGB - (32. StrÄndG) (G-SIG: 13020008)
<b>Bezug:</b> Art. 42 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 12.WP 2b-C112) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch: Möglichkeit der Einziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis bzw. Anordnung eines Fahrverbots bei ausländischen Fahrerlaubnisinhabern für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurden. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 44 und 69b StGB betr. Einziehung ausländischer Fahrerlaubnisse * Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge/ Änderung der §§ 44 und 69b StGB betr. Einziehung ausländischer Fahrerlaubnisse