Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes, Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung;<br /> Erweiterung der bislang zulässigen Applikationsformen bei der Anwendung von Substitutionsmitteln um die Applikationsform "Verabreichen"