Zweitwohnungsteuer und Kurtaxe für Lauben in Kleingärten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass für Lauben in Kleingärten, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend genutzt werden, die Erhebung von Zweitwohnungssteuer und Kurtaxe unzulässig ist, und woraus leitet die Bundesregierung in diesem Fall die Begründung ab?