Zweitveröffentlichungsrecht lediglich für Publikationen aus Forschungstätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder der außeruniversitären Forschung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum spricht die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts (für die rechtliche Absicherung von Open-Access-Publikationen) wissenschaftlichen Autoren und Autorinnen ein solches Zweitveröffentlichungsrecht nur zu, sofern die den Publikationen zugrunde liegenden Forschungstätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder der außeruniversitären Forschung stattfinden, obwohl die Bundesregierung in dem Positionspapier „Zur Mitteilung der Europäischen Kommission ,Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum‘ “ (13. Februar 2013) die Berücksichtigung der „angemessenen Belange aller Akteure . . . bei der Weiterentwicklung des Themas Open Access“ und das Erfordernis besserer Zugänge zu wissenschaftlichen Informationen für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und anderen Akteuren dargelegt hat, und wie soll nach Auffassung der Bundesregierung in der Praxis die Zuordnung einer wissenschaftlichen Publikation entweder zu einer projektfinanzierten oder einer sonstigen universitären Tätigkeit erfolgen?