Zweites Steueränderungsgesetz 1973
Verlängerung der Geltung von sonst zum 31. Dezember 1973 auslaufenden Steuervergünstigungen bis zum Inkrafttreten des 3. Steuerreformgesetzes; Erhöhung der Einkommensgrenze für die Veranlagung zur Einkommensteuer für verheiratete Arbeitnehmer auf 48.000 DM; erhöhte Absetzungen für die Modernisierung von älteren Wohngebäuden; steuerrechtliche Einbeziehung des Festlandsockels in das Inland; steuerliche Begünstigung der Vergütungen für die Überlassung der Nutzung beweglicher Sachen oder von "Know-how" durch ausländische Unternehmen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen