Zweites Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
Nachbesserung des "Stärkungsgesetzes" von 2002: Durchsetzung des Anspruchs von Urhebern sowie ausübenden Künstlern in Vertragsverhältnissen auf angemessene Vergütung für jede Art der Werknutzung, Verhinderung der Übervorteilung bei Vertragsschluss durch strukturell überlegene Verwerter und von einseitig begünstigenden Verträgen;<br /> Änderung versch. §§ Urheberrechtsgesetz