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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-272245

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Stage enactedUpdated 16d ago

Stärkung der Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung, Festlegung von Mindeststandards auch für IT-Dienstleister, Verarbeitung behördeninterner Protokollierungsdaten, Abfrage von Bestandsdaten bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten, insb. zur Information von Betreibern Kritischer Infrastrukturen und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse über Cyber-Angriffe, Befugnis zur Detektion von Sicherheitslücken an den Schnittstellen informationstechnischer Systeme zu öffentlichen TK-Netzen (Portscans) und zum Einsatz von Systemen und Verfahren zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffsmethoden (Honeypots), Anordnungsbefugnis gegenüber Telekommunikations- und Telemediendienstanbietern zur Abwehr spezifischer Gefahren für die Informationssicherheit, Ausweitung der Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen auf weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, Eingriffsbefugnisse bei Einsatz und Betrieb kritischer Komponenten, Aufnahme des Verbraucherschutzes in den Aufgabenkatalog des BSI, Schaffung der Voraussetzungen für ein einheitliches freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen, Überarbeitung des Bußgeldregimes, Aufgaben und Befugnisse als Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ BSI-Gesetz sowie von weiteren 4 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes<br /> <br /> Beschlussempfehlung des Ausschusses: Konkretisierung einzelner Aufgaben und Befugnisse des BSI: Zentralstellenfunktion, Beratung und Unterstützung auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnis, Bestimmung der Schutzziele der Informationssicherheit, Kontrollbefugnisse, Entgegennahme von Informationen zu Schwachstellen und Meldung an betroffene IT-Hersteller, Information über detektierte Sicherheitsrisiken, Speicherdauer pseudonymisierter Daten zu Analyse und Abwehr von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes, Bestandsdatenauskunft, Mindeststandards, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, Untersagung kritischer Komponenten, Unterrichtung des Innenausschusses durch das BMI über die Anwendung des Gesetzes;<br /> Zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ BSI-Gesetz