Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Bereinigung der Anforderungen an Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition von Verweisen auf überholte technische Normen bei gleichzeitiger Anhebung des Sicherheitsniveaus an aktuelle Standards, Besitzstandsregelung für vorhandene Sicherheitsbehältnisse; Möglichkeit straffreier Abgabe unerlaubt besessener Waffen oder Munition bei Waffenbehörde oder Polizei für den Zeitraum eines Jahres (Strafverzichtsregelung); Anpassung an Vorgaben europäischen Rechts betr. Standards der Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie der Einzelprüfung deaktivierter Schusswaffen; weitere Detailregelungen zur Verbesserung des Waffenrechts, u.a. betr. Waffenerwerb durch Jagdscheininhaber, Mitnahme von Waffen oder Munition, Ausweispflichten, Markierungspflicht für nichtgewerbsmäßige Waffenhersteller, Ausstellen des Europäischen Feuerwaffenpasses, Meldung von Umzügen an die Waffenbehörde, Umgang mit Elektroimpulsgeräten;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ sowie Anlage 1 Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung sowie Beschussgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden vom 15.12.2015 (ABl. L 333, 19.12.2015, S.62)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Anpassung des Waffenrechts im Hinblick auf technische Entwicklung und Praktikabilität sowie eine erneute Strafverzichtsregelung ("befristete Amnestie")<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Absenkung der Anforderungen an die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit, Ergänzung der Besitzstandsregelung für vorhandene Sicherheitsbehältnisse betr. gemeinsamer Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft, Präzisierung behördlicher Aufbewahrungspflichten für Unterlagen zur Rückverfolgung von Verkaufswegen, Speicherung der Daten "Antrag" und "Versagung" im Nationalen Waffenregister, erweiterte Auskunftsrechte der Polizeibehörden bei Abfragen aus dem Nationalen Waffenregister, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Waffengesetz und Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, zusätzliche Änderung versch. §§ Nationales-Waffenregister-Gesetz