Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 15019086)
<b>Bezug:</b> Erfahrungen bei den Sozialversicherungswahlen 1999 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ 4. Buch Sozialgesetzbuch: Regelung von Einzelfragen aus dem Bereich der Verfassung, Zusammensetzung und Wahl der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger, insbesondere Ausweitung der Wahlberechtigung auf EU-Bürger sowie Bürger in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, Einführung gemeinsamer Versichertenältester für Arbeiter und Angestellte bei der Bundesknappschaft sowie Begrenzung der Zahl der Stellvertreter in den Selbstverwaltungsorganen, Verbesserungen bei der Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch IV/Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch * Sozialversicherungswahl/Neuregelungen im Bereich der Wahl der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger * Sozialversicherungsträger/Neuregelungen zur Verfassung, Zusammensetzung und Wahl der Selbstverwaltungsorgane sowie der Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger