Zweites Gesetz zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes
Verbesserung der Markttransparenz auf dem Vieh- und Fleischmarkt und Anpassung der Vermarktung über die Schlachtviehmärkte an die veränderten Verhältnisse: Zulassung des Handels nach Schlachtgewicht, Erfassung der Preise von Direktlieferungen an die Schlachthöfe, Regelung der Schlachtviehabrechnungen für die landwirtschaftlichen Erzeuger;<br /> Änderung §§ 8, 14c und 26 sowie Einfügung §§ 13a und 14e Vieh- und Fleischgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Ahndung von Verstößen gegen Meldepflichten nach § 13a als Ordnungswidrigkeit;<br /> Weitere Änderung § 26 Vieh- und Fleischgesetz