Zweites Gesetz zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Vereinfachung der Zustellung im Besteuerungsverfahren: Aufhebung der Verpflichtung der Landesfinanzbehörden zur Zustellung an einen Bevollmächtigten;<br /> Einfügung § 17 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch GESTA 7. WP B083 und D011