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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-76257

Zweites Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Verschärfung des Vereinsgesetzes betr. Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie von mit einem verbotenen Verein in Zusammenhang stehender ähnlicher Kennzeichen durch andere Gruppierungen; praxistaugliche Ausgestaltung des Kennzeichenverbots durch Streichung des subjektiven Merkmals des Teilens der Zielrichtung des verbotenen Vereins sowie Erläuterung einer Verwendung verbotener Kennzeichen in im Wesentlichen gleicher Form;<br /> Änderung §§ 9 und 20 Vereinsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Bestimmung des Bundesministeriums des Innern als zuständige Behörde für die auf nationale Stellen Bezug nehmenden Bestimmungen der EU-Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen;<br /> Einfügung § 30a Vereinsgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 317, 04.11.2014, S. 1)