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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-118690

Zweites Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes (G-SIG: 13020060)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Im Frühjahr 1994 grassierende Schweinepest Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 12.WP 2b-F40) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 67 und 71 Tierseuchengesetz: Entschädigungsregelung für Tierverluste im Seuchenfall, Einführung der sächlichen Bezeichnung für die Bundesressorts; Aufhebung von Art. 3 Abs. 2 des 1. Gesetzes zur Änderung des Tierseuchengesetzes, Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege; Neufassungsermächtigung. Das Gesetz kann in Abhängigkeit von der Seuchenlage zu Kosten bei den Ländern führen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 17b, 17d und 82 Tierseuchengesetz: Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis und die Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung auf das Paul-Ehrlich-Institut u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entschädigung/Entschädigungsregelung für Tierverluste im Seuchenfall * Dasselfliege/Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege