Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Etablierung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Haltungseinrichtungen für Nutztiere; Änderung §§ 13a, 15 und 16 sowie Einfügung § 21c Tierschutzgesetz<br /> <br /> Durch die Einführung der Ermächtigungsgrundlage entstehen keine Kosten. Noch nicht abschätzbare Kosten werden durch die noch zu erlassene Rechtsverordnung entstehen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> BR Drs 119/06 (Beschluss)