Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Verlängerung der Frist für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027;<br /> Änderung § 40 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Verlängerung der Frist für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027;<br /> Änderung § 40 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz