Zweites Gesetz zur Änderung des Teledienstegesetzes (Anti-Spam-Gesetz) (G-SIG: 15019630)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 7 und 12 Teledienstegesetz: Verbot der Verschleierung oder Verheimlichung der wahren Identität des Absenders in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail sowie des kommerziellen Charakters einer elektronischen Nachricht in der Betreffzeile (damit Eindämmung von Spams), Einführung eines Bußgeldtatbestandes für Verstöße. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Bei Wirtschaft und Verbrauchern ist mit einer deutlichen Kostensenkung zu rechnen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Spam/Anti-Spam-Gesetz * Elektronische Post/Anti-Spam-Gesetz * Teledienstegesetz/Zweites Gesetz zur Änderung des Teledienstegesetzes