Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Aufhebung der Optionspflicht (Entscheidung zwischen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Vollendung der Volljährigkeit) für in Deutschland aufgewachsene Kinder, Anpassung und Optimierung von Verfahrensregelungen;<br /> Neufassung §§ 29, 34 und 41 Staatsangehörigkeitsgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA B003 und B007/B012<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Konkretisierung des Inkrafttretens