Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
Nachwuchsgewinnung im Seelotswesen durch Modifikation der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Seelotsen und deren Finanzierung: Kompensation der klassischen Seefahrtzeit durch eine bedarfsgerechte Praxisausbildung, Intensivierung der psychologischen Eignungsbeurteilung, Anerkennung der Gleichwertigkeit von im EU/EWR-Ausland erworbenen Befähigungszeugnissen u.a.;<br /> Änderung versch. §§ Seelotsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen und Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Seelotsgesetz