Zweites Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (G-SIG: 11020123)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 11 und 54 SchwbG: Verbesserung des Arbeitsentgelts für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte durch Finanzierung eines einheitlichen Sockelbetrags (Grundbetrags) aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gem. SchwbG, der nicht als Einkommen bei der Gewährung von Sozialleistungen angerechnet wird. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Werkstatt für Behinderte/Verbesserung des Arbeitsentgelts * Ausgleichsabgabe gem.Schwerbehindertengesetz/Finanzierung der Arbeitsentgelte in Behindertenwerkstätten über die Ausgleichsabgabe * Sozialleistung/Nichtanrechung des Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Behindertenwerkstätten