Zweites Gesetz zur Änderung des Postgesetzes (G-SIG: 14019731)
<b>Bezug:</b> Siehe auch E023 und E047 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Postgesetz sowie des § 2 Post- Universaldienstleistungsverordnung: Anpassung der bis zum 31.12.2002 befristeten Regelungen an die Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deutschen Post AG bis zum 31.12.2007. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit stationären Postdienstleistungen auch in dünn besiedelten Gebieten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Post-Universaldienstleistungsverordnung/Änderung § 2 PUDLV betr. Überprüfungsfrist * Postdienst/Sicherstellung einer Mindestversorgung an Postdienstleistungen