Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (G-SIG: 09020098)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1 und 8 Mineralölsteuergesetz: Aufhebung der Befristung der Heizölsteuer zur weiteren Stützung des Steinkohlenbergbaus, zur Finanzierung energiepolitischer Maßnahmen und zur Senkung der Öleinfuhren. Die erwarteten Heizölsteuereinnahmen werden für 1982 auf 900 Mio DM jährlich geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Heizölsteuer * Steinkohlenbergbau/Beibehaltung der Heizölsteuer zur Stützung des Steinkohlenbergbaus * Energiepolitik/Beibehaltung der Heizölsteuer zur Finanzierung energiepolitischer Maßnahmen des Bundes * Mineralöl/Beibehaltung der Heizölsteuer zur Verringerung von Öleinfuhren