Zweites Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) (G-SIG: 14019313)
<b>Inhalt:</b> Verbesserung der Qualität der Melderegister, u.a. Befugnis für die Meldebehörden zur Überprüfung der Daten bei Anhaltspunkten für Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Meldung von Unstimmigkeiten an die Meldebehörden, Eintragung von Unionsbürgern in ein deutsches Wählerverzeichnis bei wiederholter Teilnahme an einer Europawahl, Ausnahme der für das Optionsverfahren nach § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz erforderlichen Daten von der Löschungsregelung und Sicherstellung einer gesonderten Aufbewahrung; Änderung versch. §§, Einfügung § 4a Melderechtsrahmengesetz. Bund und Ländern entstehen keine Kosten. Bei den Gemeinden (Meldebehörden) entstehen geringfügige Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Meldepflicht/Verbesserung der Qualität der Melderegister betr. MRRG * Unionsbürgerschaft/Eintragung von Unionsbürgern in ein deutsches Wählerverzeichnis für Europawahlen * Wählerverzeichnis/Eintragung von Unionsbürgern in ein deutsches Wählerverzeichnis für Europawahlen * Europawahl/Eintragung von Unionsbürgern in ein deutsches Wählerverzeichnis für Europawahlen * Staatsangehörigkeitsgesetz/Speicherung der für das Optionsverfahren nach § 29 StAG erforderlichen Daten gem. MRRG