Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-189350

Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (G-SIG: 10020207)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> BVerfGE 43, 291, 62, 117 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 32 und 33 HRG: Ergänzung der Auswahlkriterien für das Vergabeverfahren in den harten Numerus-Clausus-Fächern, Einführung einer Auswahl nach qualifizierter Wartezeit und auf der Grundlage von Auswahlgesprächen der Hochschulen; Anpassung des Hochschulzulassungsrechts der Länder. Es entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Es werden Kriterien für das Auswahlgespräch an den Hochschulen festgelegt, u.a. werden eine Prüfungskommission, nicht Einzelprüfer eingesetzt, jeder Kommission gehört mindestens eine Frau als Prüfer an, den Grenzfällen mit knapp überschrittenen Abiturnoten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Von der vom Bundesrat vorgesehenen Verringerung des Vorabquotenteils für besondere Bewerbergruppen wird abgesehen; für Zweitstudienbewerber wird eine einheitliche Vorabquote gebildet, in den Hauptquoten werden Zweitstudienbewerber nicht zugelassen. Die Bestimmungen über die Anpassung des Landesrechts werden unmittelbar in den diese Materie regelnden Par. 72 HRG eingestellt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zulassung zum Studium * Zulassungsbeschränkung an Hochschulen * Landesrecht/Anpassung des Hochschulzulassungsrechts der Länder