Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (G-SIG: 13020420)
<b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des Hochschulbauförderungsgesetzes: Administrative Entlastung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau durch Anhebung der Bagatellgrenzen für Bauvorhaben und Großgeräte, Ermöglichung von Schwerpunktsetzungen in für den Hochschulausbau besonders bedeutsamen Bereichen, Vereinfachung und Beschleunigung des Rahmenplanverfahrens, Beschränkung der Mitfinanzierung des Ausbaus der Krankenversorgungseinrichtungen der Hochschulkliniken auf den Bedarf von Forschung und Lehre. Das Gesetz verursacht keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neuordnung der Krankenhausfinanzierung unter Einschluß der Hochschulkliniken, Ermöglichung der Mitfinanzierung von Optionsleasing bei Hochschulbauvorhaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinschaftsaufgabe "Ausbau und Neubau von Hochschulen"/ Konzentration der Gemeinschaftsaufgabe auf ihre wesentlichen Aufgaben * Hochschulbau/Schwerpunktsetzungen im Hochschulbau * Universitätsklinik/Beschränkung des Ausbaus der Hochschulkliniken auf den Bedarf von Forschung und Lehre * Krankenhausfinanzierung/ Neuordnung der Krankenhausfinanzierung unter Einschluß der Hochschulkliniken * Leasing/Optionsleasing bei Hochschulbauvorhaben