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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-273945

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Stage enactedUpdated 17d ago

Neuordnung der Struktur der Kammervertretung auf Bundesebene zur Sicherstellung der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Industrie- und Handelskammern (IHK) auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch eine gemeinsame Organisation unter Beibehaltung der Aufgabenverteilung zwischen IHKs und Dachorganisation: Einrichtung einer Deutschen Industrie- und Handelskammer durch Umwandlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft sämtlicher IHKs, Wahrnehmung der Aufgaben der Bundeskammer durch den DIHK e.V. während einer zweijährigen Übergangsphase; Konkretisierung der Aufgaben- und Interessenwahrnehmung; Berichterstattung zu den Entwicklungen und Perspektiven der Bundeskammer, IHKs und Auslandshandelskammern;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ergänzungen und Klarstellungen, u.a. betr. Minderheitenschutz bei der Aufgabenwahrnehmung der IHKs, Abgrenzungen zu den Aufgabenbereichen der Tarifpartner, Aufgabenwahrnehmung der Bundeskammer im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, Errichtung eines Schiedsgerichts durch die Bundeskammer, Unterlassungsanspruch, Sicherstellung der Satzungsautonomie der Bundeskammer zum Beschwerdeverfahren; redaktionelle Anpassungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern