Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
Übertragung der Zuständigkeit für den NKR vom Bundeskanzleramt auf das BMJ, Regelung zur Besetzung und zur Berufung des Vorsitzes;<br /> Änderung §§ 1, 3 und 6 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates<br /> <br /> Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung neuer Regelungen (sog. Digitalcheck) durch den NKR ab dem 01. Januar 2023;<br /> Änderung §§ 4 und 9 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens (Digitalcheck)