Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher (G-SIG: 09020235)
<strong>Inhalt:</strong> Erhöhung der Gebühren, Änderung des Wortlauts einiger Vorschriften, Änderung zahlreicher Paragraphen des Gesetzes. Bei den Ländern kann mit Mehreinnahmen von ca. 25 bis 27 Mio DM jährlich gerechnet werden. Geringfügige, nichtbezifferbare Mehreinnahmen für den Bund. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gebühren/Erhöhung der Gebühren für Gerichtsvollzieher