Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
Angleichung von Regelungen an neue und geänderte EWG-Richtlinien auf dem Gebiet des forstlichen Vermehrungsguts: Einführung einer Kategorie „Geprüftes Vermehrungsgut" und Bezeichnung des bisher zugelassenen Vermehrungsguts als „Ausgewähltes Vermehrungsgut" sowie Aufstellung von Normen über die äußere Beschaffenheit von forstlichem Vermehrungsgut aufgrund von EWG-Vorschriften; Erweiterung der dem Gesetz unterliegenden Baumarten<br /> Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut; Neufassungsermächtigung