Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (G-SIG: 11020235)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F02 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21.4.1970 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. Nr. L 94 S. 13) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung eines Beschlusses des Europäischen Rats vom 11. bis 12.2.1988 zur Fortsetzung der für 1987 beschlossenen besonderen Vorschriften über die Finanzierung der Gemeinsamen Marktpolitik: Aufhebung der in § 10 Abs. 5 Satz 3 enthaltenen Befristung für die Ermächtigung der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung zur Aufnahme von Kassenkrediten. Das Gesetz verursacht Verwaltungskosten in geringem Umfang, die innerhalb des Verwaltungshaushalts der Bundesanstalt abgedeckt werden können. Darüberhinaus dürften dem Bund Finanzierungskosten von ca. 96 Mio DM jährlich entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung/Aufhebung der Befristung zur Aufnahme von Kassenkrediten * Kredit/Aufhebung der Befristung zur Kassenkreditaufnahme durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung