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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-189334

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (G-SIG: 10020189)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG 82/606/EWG vom 28.7.82 über von den Mitgliedstaaten durchzuführende Erhebungen über die Verdienste der ständig beschäftigten Arbeiter und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, ABl. L 247, S. 22 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1,3,4 und 6 des Gesetzes über die Lohnstatistik: Umsetzung der EG-Richtlinie 82/606/EWG vom 28. Juli 1982 betr. Erhebungen über die Verdienste der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter in innerstaatliches Recht. Durch das Gesetz entstehen Bund und Ländern einmalige Kosten in Höhe von 0,3625 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Von der Statistik werden weiterhin erfaßt die Zugehörigkeit zu Tarifvertrag und tariflicher Lohngruppe, die Verdienstbestandteile und die Art der ausgeübten Tätigkeit. Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz sind besondere Bestimmungen zur Datenerfassung aufgenommen worden. Die im Rahmen der Lohnstastitik erhobenen Merkmale werden in Erhebungs- und in Hilfsmerkmale unterteilt. Davon dürfen nur die Erhebungs-, nicht aber die Hilfsmerkmale (Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen) auf Datenträger übernommen und aufbereitet werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Statistische Erhebung * Rechtsangleichung in den EG * Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft