Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Wiederherstellung des beeinträchtigten Vertrauens der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft: Einschränkung der Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschäft, insbesondere Verschärfung der Vorschriften über Großkredite sowieVerbesserung der Eingriffs- und Erkenntnismöglichkeiten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und der Deutschen Bundesbank;<br /> Änderung zahlreicher §§ Gesetz über das Kreditwesen sowie Änderung 6 weiterer Gesetze<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere Milderung besonders einschneidender Maßnahmen aufgrund der erfolgten Sicherung der Einlagen privater Sparer, Neugestaltung des Instrumentariums des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen