Zweites Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (G-SIG: 14019870)
<b>Bezug:</b> Siehe auch M033 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26.10.1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl 1998 Nr. L 330 S. 13) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Gentechnikrechts an das geänderte europäische Recht und Umsetzung der im Vollzug erworbenen Erfahrungen und Erkenntnisse: Vereinfachungen und Beschleunigungen bei den durchzuführenden Verwaltungsverfahren, u.a. Fristverkürzungen, Aufnahme einer Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung, um bestimmte Mikroorganismen aus dem speziellen Regelungsbereich des Gesetzes ganz oder teilweise entlassen zu können, Erhöhung des Sicherheitsniveaus, insbesondere strengere Schutzmaßnahmen bei Einstufungszweifeln und regelmäßige (dauernde) Überprüfung der Risikobewertung u.a.m.; Änderung des Gentechnikgesetzes und zugehöriger Verordnungen. Beim Vollzug des Gentechnikrechts werden den (dafür zuständigen) Ländern keine Mehrkosten entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Übernahme von Vorschlägen aus dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT Drs. 14/5929), insbesondere weniger Verfahrenserleichterungen in den niedrigen Sicherheitsstufen, Beibehaltung der strengen Haftungs- und Aufzeichnungsbestimmungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der geänderten Systemrichtlinie betr. Gentechnikgesetz * Biologische Sicherheit/ Erhöhung des Sicherheitsniveaus betr. Gentechnikgesetz * Gentechnik- Sicherheitsverordnung/Änderung versch. §§ GenTSV betr. Gentechnikgesetz * Gentechnik-Verfahrensverordnung/Änderung versch. §§ GenTVfV betr. Gentechnikgesetz * Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit/Änderung §§ 1 und 14 ZKBS-Verordnung betr. Gentechnikgesetz * Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung/Änderung §§ 1 und 2 GenTAufzV betr. Gentechnikgesetz