Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes
Anpassung des Europol-Gesetzes an die geänderte Europol-Verordnung: Erweiterung der berechtigten nationalen Behörden bzgl. der Informationsübermittlung an und des Zugangs zu Informationen bei Europol;<br /> Änderung §§ 1, 2, 3, 4 sowie Aufhebung § 5 Europol-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2022/991 vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (ABl. L 169, 27.06.2022, S. 1)