Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Einbeziehung der Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie der Hersteller von Schmiede-, Press-. Zieh- und Stanzteilen in die Besonderen Ausgleichsregelungen zur Begünstigung stromkostenintensiver Unternehmen bei der EEG-Umlage vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission; Klarstellung zur anteiligen Direktvermarktung;<br /> Änderung §§ 25, 103 und 104 sowie Anlage 4 Erneuerbare-Energien-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 166/15 GESTA E014