Zweites Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (Endlagerfindungsgesetz)
Neuregelung der Verwendung eines sich ergebenden Restvermögens des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO): Übertragung der nach Erfüllung seines Zwecks verbleibenden Vermögenswerte des KENFO als Kompensation und Anreiz an die betroffenen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise);<br /> Änderung §§ 2 und 14 Entsorgungsfondsgesetz