Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Verlängerung der Ende 2018 auslaufenden Steuerermäßigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas bis Ende 2026 mit sukzessiver Verringerung ab 2024 als teilweise Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrags des Bundestags, Umsetzung mehrfach überarbeiteter, zwingender unionsrechtlicher Vorgaben insbes. des europäischen Beihilferechts einschl. Entscheidungen der EU-Kommission und EuGH-Rechtsprechung, Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben und technischer Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität, weitere punktuelle Anpassungen betr. Bürokratieabbau, Verwaltungsverfahren und elektronische Kommunikation, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung von 7 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Veinbarung im Koalitionsvertrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors mit stärkerer Nutzung gasförmiger Kraftstoffe<br /> Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 zur Vorlage eines Berichts über das Ergebnis eines vom BMF in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor sowie eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschließlich valider Gegenfinanzierung (BT-Drs 18/5378)<br /> Am 15. Dezember 2015 dem Deutschen Bundestag übersandter Abschlussbericht des Instituts für Energie und Umweltforschung (ifeu) "Entwicklungen der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor", u.a. mit der Empfehlung einer begrenzten und auf CNG fokussierten Verlängerung der Energiesteuerbegünstigung<br /> Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) (ABl. L 187, 26.06.2014, S. 1) ; Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) (ABl. C 200, 28.06.204, S. 1) ; Richtlinie 2003/96/EG vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) (ABl. L 283, 31.10.2003, S. 51)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Definition "Staatliche Beihilfen" und Auszahlung bei offenen Rückforderungen, Steuerentlastungen, -vergünstigungen und -befreiungen für ÖPNV, Land- und Forstwirtschaft, Eigenverbrauch sowie Flüssiggas als Kraftstoff, Aufhebung der Steuerentlastung bei Zahlungsausfall u.a.