Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Ausdehnung der Zuständigkeit nach § 462a Abs. 1 der Strafprozeßordnung auf die Vollstreckung von vor dem 1. Januar 1975 unterbrochenen oder zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen;<br /> Einfügung eines Artikels 316a in das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur ergänzenden Regelung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer); Änderungen