Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Geringfügige Erweiterung des Anwendungsbereiches des Therapieunterbringungsgesetzes als Übergangsregelung betr. zeitlich enggefasste besondere Fallkonstruktion bei erstinstanzlich angeordneten aber nicht vollstreckten Sicherungsverwahrungen;<br /> Änderung Art. 316e Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch