Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes (G-SIG: 11020461)
<b>Inhalt:</b> Sicherung des Jahrhundertvertrags zwischen dem Bergbau und der Elektrizitätswirtschaft sowie Stabilisierung des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes: gesetzliche Festlegung der Jahresausgleichsabgabe für vier Jahre auf 8,25 v.H. (1990), 8 v.H. (1991), 7,75 v.H. (1992) und 7,5 v.H. (1993), Streichung der Zuschüsse für niederflüchtige Kohle und zum Ausgleich von Revierunterschieden, Verlängerung der Ermächtigung des Bundesamtes für Wirtschaft zur Aufnahme von Krediten bis zur Gesamthöhe von 2 Mrd. DM bis spätestens 31.12.1995; Neufassungsermächtigung. Der Gesetzentwurf verursacht unmittelbar keine Haushaltsbelastungen, dürfte aber mittelbar zu Ausgleichszahlungen an die Bergbauunternehmen durch Bund und Bergbauländer führen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kohleverstromung/Sicherung des Jahrhundertvertrags durch Änderung des Verstromungsgesetzes * Elektrizitätsversorgung/Sicherung des Jahrhundertvertrags durch Änderung des Verstromungsgesetzes * Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes/ Stabilisierung des Ausgleichsfonds durch Änderung des Verstromungsgesetzes * Bundesamt für Wirtschaft/Verlängerung der Kreditermächtigung für das Bundesamt zur Kohleverstromung