Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (2.BZRÄndG) (G-SIG: 09020182)
<strong>Inhalt:</strong> Anpassung des BZRG an die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge und an die des Betäubungsmittelrechts, Umstellung der Erhebungsmethode in der Strafverfolgungsstatistik, Änderung der Vorschriften über die Eintragung ausländischer Verurteilungen, Einführung einer Hinweispflicht bei möglicher Gesamtstrafenbildung, Vereinheitlichung der Vorschriften über die Auskunfterteilung für waffen-, jagd- und sprengstoffrechtliche Zwecke, Änderung zahlreicher §§ BZRG sowie der §§ 149, 150 und 153 GewO. Es entstehen keine Kosten. Mit einer Verwaltungsvereinfachung bei den Ländern wird gerechnet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kriminalstatistik/Umstellung der Erhebungsmethode in der Strafverfolgungsstatistik * Strafregister/Änderung der Vorschriften über die Eintragung ausländischer Verurteilungen * Gewerbeordnung/ Änderung der §§ 149, 150 und 153 GewO betr. Zulassung zu einem Gewerbe * Auskunfterteilung/Vereinheitlichung der Vorschriften über die Auskunfterteilung für waffen-, jagd- und sprengstoffrechtliche Zwecke