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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-261305

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Stage enactedUpdated 17d ago

Sicherung der Interessenvertretung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der COVID-19-Pandemie: kommissarische Weiterführung der Geschäfte durch die im Amt befindliche Personalvertretung auch nach Ablauf der regelmäßigen Amtszeit im Rahmen eines Übergangsmandats bis zur Wahl bzw. Konstituierung der neuen Personalvertretung zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, entsprechende Geltung für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Ermöglichung von Sitzungen und Beschlussfassungen der Personalvertretungen mittels Video- oder Telefonkonferenz, Möglichkeit der Durchführung von Online-Sprechstunden, Sicherstellung der Barrierefreiheit, Aufhebung der Regelungen mit Ablauf des 31. März 2021;<br /> Einfügung von § 26a und Änderung §§ 37, 43 und 113 Bundespersonalvertretungsgesetz